Nach den Herbstferien durchstarten – Schwimmkurse ab 04.11. für Seepferdchen, Bronze, Silber & Gold
Stand: 04.09.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Schwimmschule Paddelchen
Stand: 29.09.2026
Schwimmschule Paddelchen
Inhaber: Carsten Hoffmann
Wandsbeker Chaussee 212–214
22089 Hamburg
E-Mail: info@schwimmschule-paddelchen.de
Website: www.schwimmschule-paddelchen.de
2.1 Kursorte
Unsere Schwimmkurse finden derzeit insbesondere an folgenden Standorten statt:
Schwimmbad Wandsbek (Bäderland)
Wendemuthstraße 14
22041 Hamburg-Wandsbek
Familienbad Rahlstedt (Bäderland)
Rahlstedter Bahnhofstraße 52
22143 Hamburg
2.2 Nutzung der Schwimmstätten
Die Schwimmschule Paddelchen nutzt angemietete Wasser- bzw. Nutzungszeiten. Der jeweilige Betreiber der Schwimmstätte stellt die Schwimmstätte im Rahmen dieser Nutzungszeiten zur Verfügung.
2.3 Vertragspartner
Vertragspartner der Kursteilnehmer ist ausschließlich die Schwimmschule Paddelchen.
Der Betreiber der jeweiligen Schwimmstätte ist nicht Anbieter oder Verkäufer unserer Schwimmkurse und führt insbesondere keine Buchung oder Abrechnung unserer Kurse durch.
2.4 Änderungen des Kursortes
Änderungen des Kursortes innerhalb Hamburgs können aus organisatorischen oder betrieblichen Gründen erforderlich werden. Eine Änderung erfolgt nur, soweit sie für die Teilnehmer zumutbar ist. Über entsprechende Änderungen informieren wir rechtzeitig in Textform.
Hiervon zu unterscheiden ist der in Ziffer 10 geregelte leistungsbedingte Wechsel eines Kindes nach bestandenem Seepferdchen-Abzeichen. Dieser Wechsel ist Bestandteil unseres Ausbildungskonzeptes und keine bloße organisatorische Änderung des Kursortes.
3.1
Die Buchung erfolgt über unsere Website für die jeweils ausgewählte Kursreihe bzw. die dort ausgewiesenen Termine.
3.2
Mit Zugang der Buchungsbestätigung per E-Mail kommt der Vertrag zwischen dem Buchenden und der Schwimmschule Paddelchen zustande.
3.3
Kursplätze werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs der Buchungen vergeben.
3.4
Die Zahlungspflicht und Zahlungsfrist richten sich nach Ziffer 5 dieser AGB.
3.5
Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der dort genannten Zahlungsfrist, sind wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den reservierten Kursplatz anderweitig zu vergeben.
4.1
Mit der Anmeldung bestätigt der Erziehungsberechtigte bzw. Teilnehmer, dass das angemeldete Kind gesundheitlich zur Teilnahme am Schwimmtraining geeignet ist.
4.2
Gesundheitliche Einschränkungen oder sonstige Umstände, die für die sichere Teilnahme am Schwimmtraining relevant sein können, sind uns vor Beginn des Kurses mitzuteilen.
4.3
Ein ärztliches Attest ist grundsätzlich nicht erforderlich. Bei bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen kann eine vorherige ärztliche Abklärung sinnvoll oder erforderlich sein.
5.1
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesenen Endpreise einschließlich Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
5.2 Zahlungsfrist
Die vollständige Kursgebühr ist innerhalb von 48 Stunden nach Zugang der Buchungsbestätigung auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu überweisen.
5.3
Der Kursplatz wird während dieser Zahlungsfrist reserviert.
5.4
Erfolgt innerhalb der Zahlungsfrist kein Zahlungseingang, sind wir berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und den Kursplatz anderweitig zu vergeben.
5.5
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Überweisung. Soweit im Buchungsprozess weitere Zahlungsarten ausdrücklich angeboten werden, können auch diese genutzt werden.
5.6 Nicht wahrgenommene Kurseinheiten
Vom Teilnehmer nicht wahrgenommene Kurseinheiten, insbesondere wegen Krankheit, Urlaub, sonstiger persönlicher Verhinderung oder Nichterscheinens, werden grundsätzlich weder erstattet noch nachgeholt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
6.1
Ein Rücktritt vor Kursbeginn ist zu folgenden Bedingungen möglich:
Bis 14 Tage vor Kursbeginn:
Der Rücktritt ist kostenfrei. Bereits gezahlte Kursgebühren werden erstattet.
13 bis 1 Tag vor Kursbeginn:
Es werden 50 % der vereinbarten Kursgebühr als pauschalierter Schadensersatz berechnet.
Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Schwimmschule Paddelchen überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Ab Kursbeginn:
Eine Erstattung der Kursgebühr erfolgt grundsätzlich nicht, soweit keine gesetzlichen Ansprüche entgegenstehen.
6.2
Ein geeigneter Ersatzteilnehmer kann vor Kursbeginn nach vorheriger Abstimmung mit uns benannt werden.
6.3
Der Rücktritt ist in Textform, insbesondere per E-Mail, zu erklären. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Schwimmschule Paddelchen.
7.1 Sommerferien
In den Hamburger Sommerferien findet grundsätzlich kein reguläres Schwimmtraining statt, sofern für einzelne Angebote nicht ausdrücklich etwas anderes angekündigt oder vereinbart wurde.
7.2 Übrige Hamburger Schulferien
In den übrigen Hamburger Schulferien findet das Schwimmtraining grundsätzlich statt, sofern die jeweilige Schwimmstätte verfügbar ist und uns die erforderlichen Wasser- bzw. Nutzungszeiten zur Verfügung stehen.
Änderungen aufgrund von Schließzeiten, eingeschränkten Wasserzeiten, betrieblichen Vorgaben des Badbetreibers oder sonstigen organisatorischen Umständen bleiben vorbehalten. Über Änderungen informieren wir die betroffenen Teilnehmer rechtzeitig.
7.3 Ausfall einzelner Einheiten
Sollte eine von der Schwimmschule Paddelchen zu vertretende Kurseinheit ausfallen, werden die betroffenen Teilnehmer schnellstmöglich informiert.
Soweit möglich, bieten wir einen Ersatztermin oder eine gleichwertige Alternative an.
7.4 Ersatztrainer und zeitliche Anpassungen
Wir sind berechtigt, geeignete Ersatztrainer einzusetzen.
Kurszeiten können aus organisatorischen Gründen in einem für die Teilnehmer zumutbaren Umfang angepasst werden. Über entsprechende Änderungen informieren wir so früh wie möglich.
8.1
Kann der Kursbetrieb aufgrund von Umständen, die außerhalb unseres Einfluss- und Verantwortungsbereichs liegen, ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden, informieren wir die betroffenen Teilnehmer schnellstmöglich.
Hierzu zählen insbesondere:
behördliche Anordnungen oder Verbote,
vorübergehende Schließungen der Schwimmstätte,
Energie- oder Strommangellagen,
großflächige Strom- oder Versorgungsausfälle,
technische Störungen der Schwimmstätte, die nicht von uns verursacht wurden,
Naturereignisse,
außergewöhnliche Gesundheits- oder Gefahrenlagen,
vergleichbare Ereignisse höherer Gewalt.
8.2
Soweit möglich und zumutbar, bieten wir für ausgefallene Kurseinheiten vorrangig Ersatztermine oder alternative Zeitfenster an, sobald der Kursbetrieb wieder aufgenommen werden kann.
8.3
Ist eine Nachholung innerhalb eines angemessenen Zeitraums möglich und für beide Vertragsparteien zumutbar, erfolgt grundsätzlich eine Nachholung der betroffenen Kurseinheiten.
8.4
Ist eine Nachholung dauerhaft nicht möglich oder unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls für den Teilnehmer nicht mehr zumutbar, gelten hinsichtlich bereits gezahlter Entgelte die gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit danach eine Erstattung geschuldet ist, erfolgt diese für die nicht erbrachten Einheiten anteilig per Überweisung.
8.5
Weitergehende Schadensersatzansprüche wegen von uns nicht zu vertretender Umstände bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
9.1
Die Teilnehmer sollen grundsätzlich etwa 15 Minuten vor Kursbeginn am vereinbarten Treffpunkt erscheinen.
9.2
Im Nassbereich sind geeignete Badeschlappen zu tragen.
9.3
Die Kinder werden am vereinbarten Treffpunkt an die Schwimmschule bzw. den Trainer übergeben.
9.4
Eltern und sonstige Begleitpersonen betreten den Schwimm- und Trainingsbereich grundsätzlich nicht, sofern vor Ort keine andere Regelung gilt oder eine ausdrückliche Zustimmung erfolgt.
9.5
Für Übergabe, Wartebereiche und Abholung gelten ergänzend die jeweiligen organisatorischen Hinweise der Schwimmschule sowie die örtlichen Vorgaben der Schwimmstätte.
9.6
Die Haus- und Badeordnung des jeweiligen Badbetreibers gilt ergänzend.
9.7
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen Sicherheitsregeln, Anweisungen der Trainer oder die Haus- und Badeordnung kann ein Teilnehmer nach vorheriger Abwägung und unter Berücksichtigung des Einzelfalls vom weiteren Training ausgeschlossen werden. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Mitbringen
Je nach Kurs und Leistungsstand sind insbesondere mitzubringen:
geeignete Badebekleidung,
Handtuch,
Badeschlappen,
gegebenenfalls Schwimmbrille,
gegebenenfalls weitere zuvor angekündigte Trainingsutensilien,
Wechselkleidung.
10.1 Organisation der Seepferdchen-Kurse
Die Seepferdchen-Kurse der Schwimmschule Paddelchen werden an mehreren Wochentagen und Standorten angeboten.
Nach der derzeitigen Kursorganisation finden die Seepferdchen-Kurse grundsätzlich wie folgt statt:
Mittwoch bis Freitag:
Schwimmbad Wandsbek
Samstag und Sonntag:
Familienbad Rahlstedt
Die Buchung erfolgt zunächst für den jeweils angebotenen Kurstag, die Kurszeit und den ausgewiesenen Kursort.
10.2 Individueller Leistungsfortschritt
Die Schwimmausbildung orientiert sich am individuellen Leistungsstand des Kindes.
Ein bestimmter Lernerfolg oder das Erreichen des Seepferdchen-Abzeichens innerhalb einer bestimmten Anzahl von Kurseinheiten kann nicht garantiert werden.
Sobald ein Kind nach Einschätzung des Trainers die Voraussetzungen für das Seepferdchen-Abzeichen erfüllt, kann die entsprechende Prüfung durchgeführt werden. Dies kann auch bereits vor Abschluss sämtlicher gebuchter Kurseinheiten erfolgen.
10.3 Besonderheit bei Seepferdchen-Kursen am Samstag und Sonntag in Rahlstedt
Für Kinder, die einen Seepferdchen-Kurs am Samstag oder Sonntag im Familienbad Rahlstedt besuchen, gilt folgende besondere Kursorganisation:
Besteht das Kind das Seepferdchen-Abzeichen bereits vor Ablauf sämtlicher gebuchter Kurseinheiten, endet die gebuchte Schwimmausbildung dadurch nicht automatisch.
Die noch verbleibenden und bereits bezahlten Kurseinheiten werden zur weiteren Schwimmausbildung genutzt.
Das Kind wechselt hierzu entsprechend seinem erreichten Leistungsstand in einen geeigneten fortgeschrittenen Kurs der Schwimmschule Paddelchen.
Diese fortgeschrittenen Kurse finden derzeit mittwochs und donnerstags im Schwimmbad Wandsbek statt.
Mit dem vorzeitigen Bestehen des Seepferdchen-Abzeichens ist daher bei einem ursprünglich am Samstag oder Sonntag in Rahlstedt gebuchten Seepferdchen-Kurs ein Wechsel
vom Familienbad Rahlstedt in das Schwimmbad Wandsbek sowie vom bisherigen Wochenendtermin auf einen Mittwoch oder Donnerstag
verbunden.
Diese Vorgehensweise ist Bestandteil unseres Kurs- und Ausbildungskonzeptes.
Ziel ist es, dass das Kind nach bestandenem Seepferdchen nicht bis zum Ende der ursprünglich gebuchten Kursreihe in einer bereits erreichten Leistungsstufe verbleibt, sondern die noch vorhandenen Kurseinheiten zur weiteren Verbesserung und Festigung seiner Schwimmfähigkeiten nutzen kann.
10.4 Verbleibende Kurseinheiten
Durch das vorzeitige Bestehen des Seepferdchen-Abzeichens gehen die noch nicht absolvierten Einheiten der bereits gebuchten Kursreihe nicht verloren.
Die verbleibenden Einheiten werden im fortgeschrittenen Kurs in Wandsbek fortgeführt.
Für diese Übernahme der noch verbleibenden Einheiten wird keine zusätzliche Kursgebühr erhoben.
Nach Verbrauch der ursprünglich gebuchten Kurseinheiten ist für eine weitere Teilnahme die Buchung eines entsprechenden Folgekurses erforderlich.
10.5 Einteilung nach dem Wechsel
Die Erziehungsberechtigten werden über den anstehenden Wechsel und die zur Verfügung stehenden Kursmöglichkeiten informiert.
Die konkrete Einteilung auf Mittwoch oder Donnerstag erfolgt unter Berücksichtigung des Leistungsstandes des Kindes und der verfügbaren Kurskapazitäten.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Uhrzeit, eine bestimmte Kursgruppe oder einen bestimmten Trainer besteht nicht, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
10.6 Bedeutung der Regelung für die Buchung
Mit der Buchung eines Seepferdchen-Kurses am Samstag oder Sonntag in Rahlstedt wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich bei vorzeitigem Bestehen des Seepferdchen-Abzeichens der Kurstag und der Kursort für die verbleibenden Einheiten ändern können.
Die weitere Teilnahme erfolgt in diesem Fall entsprechend den vorstehenden Regelungen grundsätzlich mittwochs oder donnerstags in Wandsbek.
11.1
Prüfungen für Schwimmabzeichen werden durchgeführt, sobald das Kind nach Einschätzung des Trainers die hierfür erforderlichen Fähigkeiten erreicht hat.
11.2
Der Lernerfolg ist individuell und hängt unter anderem vom Entwicklungsstand, der regelmäßigen Teilnahme, der motorischen Entwicklung und der persönlichen Leistungsfähigkeit des Kindes ab.
11.3
Ein bestimmter Lernerfolg oder das Erreichen eines bestimmten Schwimmabzeichens innerhalb einer festgelegten Anzahl von Kurseinheiten wird nicht garantiert.
11.4
Das erfolgreiche Ablegen eines Schwimmabzeichens kann entsprechend Ziffer 10 zu einer Einstufung in eine höhere Leistungsstufe und zu einem damit verbundenen Wechsel des Kursangebotes führen.
12.1
Für die Schwimmschule Paddelchen besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung.
12.2
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
12.3
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir
a) unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
b) bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
12.4
Die gesetzliche Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften sowie eine Haftung wegen arglistigen Verschweigens bleiben unberührt.
12.5
Für Verlust oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen haften wir nur, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen einer Haftung vorliegen.
12.6
Für von Teilnehmern oder Begleitpersonen schuldhaft verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
12.7
Bereiche, die in der unmittelbaren Verantwortung des jeweiligen Badbetreibers liegen, insbesondere allgemeiner Gebäudebetrieb, technische Anlagen, Umkleidebereiche sowie die dem Betreiber obliegenden Verkehrs- und Sicherungspflichten, liegen außerhalb unseres unmittelbaren Verantwortungsbereichs.
Unsere eigenen gesetzlichen Haftungspflichten bleiben hiervon unberührt.
Für Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Dies betrifft insbesondere Schwimmkurse mit fest vereinbarten Kursterminen oder festgelegten Kurszeiträumen.
Für nicht terminbezogene Angebote oder andere Leistungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Widerrufsregelungen.
14.1
Rechtserhebliche Erklärungen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis können, soweit gesetzlich zulässig, in Textform erfolgen.
14.2
Hierzu zählt insbesondere die Kommunikation per E-Mail.
14.3
Maßgeblich ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Empfänger.
15.1
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
15.2
Weitere Informationen ergeben sich aus unserer jeweils aktuellen Datenschutzerklärung auf unserer Website.
16.1
Für einen bereits geschlossenen Vertrag gelten grundsätzlich die AGB in derjenigen Fassung, die bei Vertragsschluss wirksam einbezogen wurde.
16.2
Geänderte AGB gelten für zukünftige Buchungen, sofern sie vor Abschluss des jeweiligen Vertrages wirksam einbezogen werden.
17.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
17.2
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
17.3
Soweit der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat und eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, wird Hamburg als Gerichtsstand vereinbart.
Die Schwimmschule Paddelchen ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.
Gesetzliche Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.